Geldwäsche: Hochrisikostaaten

Bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit sog. Hochrisikostaaten sind nach dem Geldwäschegesetz besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. Welche Staaten als Hochrisikostaaten gelten, wird von der EU und der Financial Action Task Force (FATF) festgelegt und regelmäßig aktualisiert.

Welche Staaten gehört zu den Hochrisikoländern?  

Welche Staaten aktuell gelistet sind, kann auf der Seite  der Financial Intelligence Unit (FIU) nachgelesen werden, auf der die von EU und FATF gelisteten Länder regelmäßig aktualisiert eingestellt werden.

Welche besonderen Sorgfaltspflichten sind bei Hochrisikoländern zu beachten? 

Gehört ein Staat zu den Hochrisikoländern sind nach § 15 Abs. 5 GWG folgende besondere Sorgfaltspflichten zu beachten:  
1. Es sind  
  • zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und den wirtschaftlich Berechtigten,  
  • zusätzliche Informationen über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,  
  • Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte und des Vermögens des Vertragspartners,  
  • Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte und des Vermögens des wirtschaftlich Berechtigten mit Ausnahme der Person, die nach § 3 Absatz 2 Satz 5 als wirtschaftlich Berechtigter gilt,  
  • Informationen über die Gründe für die geplante oder durchgeführte Transaktion und  
  • Informationen über die geplante Verwendung der Vermögenswerte, die im Rahmen der Transaktion oder Geschäftsbeziehung eingesetzt werden, soweit dies zur Beurteilung der Gefahr von Terrorismusfinanzierung erforderlich ist, 
einzuholen. 
2. Die Begründung oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung bedarf der Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene. 
3. Bei einer Geschäftsbeziehung müssen die Geschäftsbeziehung verstärkt überwacht werden durch 
  • häufigere und intensivere Kontrollen sowie 
  • die Auswahl von Transaktionsmustern, die einer weiteren Prüfung bedürfen. 


Gibt es weitere länderspezifische Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind?

Das aktuelle Bafin-Rundschreiben enthält – nach Ländern aufgeteilt – unter der Überschrift „II. Gesetzliche Rechtsfolgen und Maßnahmen der BaFin in Bezug auf unter I. gelistete Länder mit erhöhtem Risiko“ Ausführungen zu länderspezifischen Besonderheiten, die es ebenfalls zu beachten gilt.

Stand: April 2024