EU-Bescheinigung

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU - Land selbständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss unter Umständen dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der EU - Bescheinigung erbracht werden.
Ab 1. Juli 2024 wird diese Leistung in Kooperation durch die IHK Rhein-Neckar erbracht. Alle Informationen hierzu und die zuständigen Ansprechpartner/-innen finden Sie auf der Seite der IHK Rhein-Neckar