Errichtung einer selbstständigen Zweigniederlassung
In- und ausländischen Unternehmen, die zur Ausweitung ihrer gewerblichen Tätigkeit und zu Investitionszwecken neue Standorte in Deutschland erschließen möchten, stehen als Organisationsformen die Gründung einer Tochtergesellschaft, die Errichtung einer Betriebsstätte oder einer selbstständigen Zweigniederlassung zur Verfügung.