Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ist mein Unternehmen betroffen?

Mit Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für einen Teil der Unternehmen ab 1. Januar 2024 neue Pflichten betreffend die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt worden.

Welche Unternehmen betroffen sind und in welchem Umfang die Pflichten bereits jetzt bestehen, können Sie in der unter dem folgenden Link abrufbaren Zusammenfassung aus der IHK-Organisation nachlesen: