Neue Tabelle der OFD zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat eine neue Tabelle zur Angemessenheit der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers veröffentlicht.
Die Tabelle gilt ab 2024. Eine pauschale Erhöhung für die Jahre ab 2025 erfolgt nicht.
Sie finden die Tabelle auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe unter dem folgenden Link: