einfach.Recht

Kurze Frage, kurze Antwort

Sind Garantie und Gewährleistung eigentlich dasselbe?

Kurz gesagt: Nein. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt dem Käufer das Recht, mangelfreie Waren zu erhalten. Wenn ein Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel hatte, muss der Verkäufer diesen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist – in der Regel zwei Jahre – kostenlos beheben oder für Ersatz sorgen.
Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Sie kann zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt werden, unterliegt jedoch keinen festen gesetzlichen Vorgaben. Der Hersteller oder Verkäufer entscheidet selbst über die Dauer, den Umfang und die Bedingungen der Garantie, z. B. welche Mängel abgedeckt sind und ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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