Klimaschutz: Carbon-Leakage Beihilfe von 6,5 Milliarden
Die Europäische Kommission hat am 10. August 2023 eine deutsche Regelung genehmigt, durch die nun energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen eine Teilkompensation erhalten sollen, welche durch das deutsche Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG) mit höheren Brennstoffpreisen zu kämpfen haben.
Damit soll verhindert werden, dass Emissionen ins Ausland mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlagert werden (Carbon Leakage). Insgesamt umfasst die genehmigte Kompensationshöhe 6,5 Mrd. EUR.
Die Regelung gilt für die im Zeitraum 2021 bis 2030 anfallenden Kosten. Unterstützt werden Unternehmen, die in Sektoren und Teilsektoren tätig sind, die auch im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems auf der sogenannten Carbon-Leakage-Liste aufgeführt sind. Diese Sektoren haben mit erheblichen Emissionskosten zu kämpfen und sind dem internationalen Wettbewerb besonders stark ausgesetzt.
Die förderfähigen Unternehmen erhalten teilweise Erstattungen der im Vorjahr angefallenen zusätzlichen Kosten. Die Beihilfe wird dabei auf Grundlage der Brennstoff- bzw. Wärme-Benchmarks berechnet, die auch im EU-Emissionshandel verwendet werden. Ein gestaffeltes Kompensationsniveau von 65 % bis 95 % ist entsprechend der unterschiedlichen Emissionsintensität der Sektoren vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Beihilfeempfänger mindestens 50 % (ab 2025 mindestens 80 %) des Beihilfebetrags in bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder weitergehende Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Anlagen investieren.
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Quelle: DIHK