Klimaschutz: Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - aktuelle Finanzsituation

Das BMWK gibt bekannt: Für das Jahr 2025 ist davon auszugehen, dass das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten wird.
Das bedeutet, dass voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung anzuwenden sein werden. Der laufende Aufruf zum Einreichen von Skizzen und das weitere Verfahren wird nach gegenwärtigem Stand jedoch planmäßig fortgesetzt, das heißt auch, dass die bis zum 30. November 2024 eingereichten Skizzen geprüft und ausgewertet werden.
Das BMWK freut sich weiterhin über Einreichungen von interessierten Unternehmen bis zum 30. November 2024.
Alle aktuellen Informationen zur BIK und zur Einreichung von Projektskizzen finden Sie hier: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/.
Quelle: DIHK
Hinweis:
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