Europa

Frankreich

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Im Februar letzten Jahres wurde in Frankeich ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) verabschiedet, das unter anderem Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen in Frankeich vorsieht mit dem Ziel die Mülltrennung in Frankreich zu verbessern.Eine dieser Änderungen, nämlich Sanktionen für Kennzeichnungen, die zu Verwirrung bei der Mülltrennung führen können, wurde nun umgesetzt.So soll ab dem 1. April 2021 die historische Kennzeichnung „Grüner Punkt“ allmählich von allen Verpackungen in Frankreich verschwinden. Eine Strafzahlung in Höhe von 100% der Lizenzgebühr wird für Verpackungen anfallen, die weiterhin mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden.Es besteht eine Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 1. April 2021 für Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt oder eingeführt wurden.Eine Ausnahmeregelung besteht für Verpackungen, die ebenfalls in Spanien oder Zypern auf den Markt gebracht werden, Mitgliedsstaaten, in denen die Aufbringung des Grünen Punktes gesetzlich verpflichtend ist. Diese Verpackungen sind bis zum 1. Januar 2022 von dem Gebührenaufschlag ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2022 besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten für diese Verpackungen.
Die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich unterstützt Importeure, Hersteller und Vertriebsorganisationen als zentrale Anlaufstelle in ihrer Produktverantwortung und den daraus resultierenden Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten in Frankreich und auch anderen europäischen Ländern. Das kostenlose Merkblatt zum aktuellen Stand der Kennzeichnungen zum Triman und Grünen Punkt können Sie hier anfordern.

Rechnungsstellung – Änderungen seit Oktober 2019

Ab dem 1. Oktober 2019 gelten wichtige Änderungen für die Rechnungsstellung in Frankreich. Die Verordnung sieht vor, dass Rechnungen zeitgleich mit Abschluss der Dienstleistung oder der Lieferung der Ware zu stellen sind. Auch im Hinblick auf die Angaben auf den Rechnungen werden künftig zwei weitere Vermerke gefordert: die Rechnungsadresse und die Bestellnummer. Bei Nichteinhaltung drohen Ordnungsgelder zwischen in Höhe von 75.000-750.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Schweiz

e-Vignette ab Dezember erhältlich

Bereits seit August bietet die Schweiz die Möglichkeit, alternativ zur gewohnten Klebevignette eine “e-Vignette” zu nutzen. Diese wird online erworben und ist digital dem Nummernschild zugeordnet. Die e-Vignette für 2024 ist ab 1. Dezember erhältlich. Sie kostet – ebenso wie die Klebe-Vignette – 40 Franken bietet jedoch eine Reihe von Vorteilen. Umfangreiche Informationen gibt es bei den “FAQ” des Schweizer Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), erhältlich ist die e-Vignette im Webshop.

Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen

Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Allgemein gilt, wer zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist, muss sich unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Schweizerischen Steuerverwaltung anmelden und außerdem:
  • einen Fiskalvertreter bestellen,
  • eine Sicherheitsleistung erbringen (Bankbürgschaft bei einer in der Schweiz ansässigen Bank oder durch Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung),
  • in der Regel vierteljährlich Steuerabrechnungen einreichen.
Ob ein Unternehmen ab 2018 oder 2019 mehrwertsteuerpflichtig wird, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. dem Ort der Lieferung bzw. dem Ort der Dienstleistung ab. Folgendes Merkblatt soll eine erste Orientierung für die deutschen Unternehmen zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz geben.
Weitere Informationen zur Mehrwertsteuerpflicht finden Sie auch im Merkblatt der Handelskammer Deutschland-Schweiz, die auch als Fiskalvertreter beauftragt werden können.

Großbritannien/Brexit

Großbritannien hat die Europäische Union am 1. Februar 2020 verlassen. Mit der Übergangsperiode wurden die Auswirkungen des britischen Austritts aus der EU bis zum Jahresende zunächst abgefedert. Gelingt keine Einigung über ein Folgeabkommen, ist das Vereinigte Königreich ab dem 1. Januar 2021 ein Drittland.
Damit wären sowohl der freie Waren- und Personenverkehr als auch die Dienstleistungsfreiheit für deutsche Unternehmen nicht mehr gewährleistet. Lesen Sie im nachfolgenden Artikel, was sich ab 2021 für Unternehmen in den einzelnen Bereichen ändert.

Plastiksteuer

Das Vereinigte Königreich führt ab April 2022 eine Steuer auf Plastikverpackungen ein.
Hersteller und Importeure, die mehr als zehn Tonnen Kunststoffverpackungen innerhalb von zwölf Monaten produzieren beziehungsweise einführen, sind zur Registrierung verpflichtet. Bei der Berechnung müssen auch Verpackungen, die bereits Waren enthalten, berücksichtigt werden.
Wird die Schwelle von zehn Tonnen nicht überschritten, sind dennoch gewisse Dokumentationspflichten einzuhalten. Sie dienen unter anderem als Nachweis für die Nicht-Überschreitung der Mengengrenze.
Vorrangig verantwortlich stellt der britische Gesetzgeber den britischen Importeuer (falls vorhanden) in die Pflicht sich beim HMRC registrieren zu lassen. Deutsche Unternehmen sind aber verpflichtet, Informationen in Bezug Recyclinganteil und Gewicht Buch zu führen und dem britischen Importeur diese Daten zur Verfügung zu stellen. Die Steuer beträgt 200 Britische Pfund pro Tonne (ca. 239 Euro). Weiterführende Informationen bietet der Leitfaden der britischen Regierung.
Die Steuer wird nicht erhoben, wenn die Kunststoffverpackung mindestens 30 Prozent recyceltes Plastik enthält. Eine Registrierung ist unter Umständen dennoch notwendig, wenn der Schwellenwert von 10 Tonnen innerhalb von zwölf Monaten überschritten wird. Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel auch für Transportverpackungen oder wenn die Verpackung Bestandteil der Ware ist (z.B. Teebeutel).
Der Leitfaden der britischen Regierung enthält weitere konkrete Beispiele und Ausnahmen für die einzelnen Produktkategorien.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der AHK Großbritannien sowie auf den Seiten der GTAI.

Restliche EU-27

Wirtschaft steht hinter Europäischer Union

Für mehr als zwei Drittel der deutschen Unternehmen ist die Europäische Union "besser als ihr Ruf" – das belegt eine vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichte Umfrage unter bundesweit knapp 1.800 Betrieben.
Sogar 82 Prozent der Betriebe, die sich an dem branchenübergreifenden IHK-Unternehmensbarometer "Europa gestalten – unsere Zukunft" beteiligten, bewerten die EU als wichtigen Stabilitätsanker. Insbesondere im Binnenmarkt und in der gemeinsamen Währung sieht die Wirtschaft konkrete Vorteile.
Für die international agierenden Unternehmen ist zudem die gemeinsame Handelspolitik von großer Bedeutung: Mehr als zwei Drittel der Betriebe mit Geschäften in Drittstaaten ordnen diesem Punkt einen hohen Nutzen zu.
Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer bewerteten wegen der entfallenen Wechselkursrisiken auch die gemeinsame Währung als europäischen Integrationserfolg.
Der Untersuchung zufolge wünscht sich rund die Hälfte der Unternehmen darüber hinaus Aktivitäten, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in den Blick nehmen. Dazu gehören aus ihrer Sicht vor allem die Sicherung von Fachkräften durch eine stärkere Berufsbildung in der EU, verbesserte internationale Handelsregeln und Vereinheitlichungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Unter den Top 5 der Prioritäten findet sich zudem der Wunsch, die EU möge bei neuen Regulierungen die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbindlich berücksichtigen.

Türkei

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