Absicherung von Auslandsgeschäften durch Garantien des Bundes

Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Exporten sowie Investitionen im Ausland.

Staatliche Exportkreditversicherung (Hermes-Deckungen)

Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.
Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab, auch in Ländern mit hohem politischen Risiko.
Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.
Beispiele aus dem Produktportfolio der Hermesdeckungen sind die APG und APG light.

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 12 Monate) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, ca. 2 Monate vor Ablauf erhält der Exporteur ein Verlängerungsangebot.
Zielgruppe sind deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens 500.000 Euro aus verschiedenen Märkten.
Die Laufzeit beträgt bis zu 12 Monate, abgesichert werden können:
  • Insolvenz eines Bestellers
  • Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatliche Maßnahmen und kriegerische Ereignisse
  • Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
  • Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
  • Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände
Zusätzlich gibt es noch die "APG-light", diese kann bei Zahlungszielen bis 4 Monate genutzt werden und unterscheidet sich geringfügig von der APG.
Weitere Informationen zur APG finden Sie hier.

Private Exportkreditversicherungen

Neben der staatlichen Exportkreditversicherung treten auch zunehmend private Kreditversicherer auf, deren Geschäftsbereich die Ausfuhrkreditversicherung für Forderungen aus Exporten von Waren und Dienstleistungen sowie die Warenkreditversicherung umfasst. Im Gegensatz zur Bundesdeckung versichert die private Exportkreditversicherung nur wirtschaftliche Risiken und den Nichtzahlungsfall ("protracted default").
Zu den Kreditversicherern zählen u. a. die Euler-Hermes-Kreditversicherungs-AG (privat und staatlich), die Allgemeine Kreditversicherungs Coface AG und die Atradius Kreditversicherung AG.

Investitionsgarantien für Auslandsprojekte

Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft, indem sie über die Investitionsgarantien des Bundes deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken absichert. Mit den Garantien ermöglicht die Bundesregierung deutschen Unternehmen den Gang ins Ausland und bietet ihnen langfristigen Schutz und politische Flankierung.
Im Auftrag der Bundesregierung übernimmt die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) die Geschäftsführung des Förderinstruments der Investitionsgarantien und ist direkter Ansprechpartner für interessierte Unternehmen und Banken.
Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien des Bundes - einschließlich geeigneter Ansprechpartner - finden Sie hier.

Diversifizierungsstrategie des Bundes

Die Bundesregierung setzt Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und bietet vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in 20 ausgewählten Diversifizierungszielen.
Deutsche Unternehmen sollen damit noch wirkungsvoller bei der Erschließung neuer Märkte unterstützt werden. Die Anreize kommen dabei differenziert nach der jeweiligen OECD-Länderrisikokategorie zur Anwendung. Folgende Anreize gelten bei Projekten in den ausgewählten Ländern:
  • Erlass der Antragsgebühr
  • reduzierter Selbstbehalt im Schadensfall (2,5 % statt 5 %)
  • um 10 % ermäßigtes jährliches Garantieentgelt (Länder der OECD-Länderrisikokategorie 1-5)
Weitere Informationen zur Diversifizierungsstrategie und den ausgewählten Ländern erhalten Sie hier.