Produktstandards und Normen (CE/UKCA)
Ausfuhr von Produkten aus EU nach UK
In einer aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) wurden wegweisende Neuigkeiten zur Produktkennzeichnung in Großbritannien bekanntgegeben. So bleibt die CE-Kennzeichnung unbefristet in Großbritannien gültig. Das Vereinigte Königreich wird weiterhin die CE-Kennzeichnung anerkennen, womit eine bedeutende Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Plan der britischen Regierung eintritt. Dieser sah vor, die Produktkennzeichnung auf das neue UKCA-Label verpflichtend umzustellen.
Die unbeschränkte Anerkennung der CE-Kennzeichnung betrifft spezifische Produktkategorien, darunter:
- Spielzeuge: Toys (Safety) Regulations 2011
- Pyrotechnik: Pyrotechnic Articles (Safety) Regulations 2015
- Freizeitboote und Wasserfahrzeuge: Recreational Craft Regulations 2017
- Druckbehälter: Simple Pressure Vessels (Safety) Regulations 2016
- Anlagen und Geräte die Vorschriften der elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen: Electromagnetic compatibility Regulations 2016
- Nicht automatische Waagen: Non-automatic weighing instruments Regulations 2016
- Messgeräte: Measuring Instruments Regulations 2016
- Messbehälterflaschen: Measuring Container Bottles (EEC Requirements) Regulations 1977
- Aufzüge: Lifts Regulations 2016
- Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX): Equipment for use in potentially explosive atmospheres Regulations 2016
- Funkanlagen: Radio Equipment Regulations 2017
- Druckgeräte: Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016
- Persönliche Schutzausrüstung (PPE): Personal Protective Equipment (EU Regulation) 2016
- Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe: Gas Appliances (EU Regulation) 2016
- Maschinen: Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008
- Geräte und Maschinen für den Outdoor-Einsatz: Noise Emission in the Environment by Equipment for use Outdoors Regulations 2001
- Aerosolprodukte: Aerosol Dispensers Regulations 2009/ 2824
- Elektrische Niederspannungsgeräte: Electrical Equipment (Safety) Regulations 2016
Die britische Regierung hat die Anerkennung ausgeweitet und 3 weitere Produktgruppen hinzugefügt:
- Ökodesign: Ecodesign for Energy-Related Products Regulations 2010
- Explosivstoffe: The Explosive Regulations 2014
- RoHS - Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten: The RoHS Regulations 2012
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt nicht für alle Produktgruppen, eine Umstellung auf UKCA ist dabei erforderlich. Es handelt sich dabei um folgende Produktegruppen:
- Bauprodukte: Construction Product Regulations 2013
- Seilbahnen: The Cableway Installations Regulations 2018
- Transportable Druckgeräte: The Carriage of Dangerous Goods and Use of Transportable Pressure Equipment Regulations 2009
- Unbemannte Flugsysteme: Unmanned Aircraft Systems (UAS) Regulation 2019
- Bahnprodukte: The Railways (interoperability) Regulations 2011
- Schiffsausrüstung: Marine Equipment Regulations 2016
Für Medizinprodukte gelten separate Übergangsfristen, die weiter unten unter den Produktvorschriften angegeben sind.
Die UKCA-Kennzeichnung darf bis 31. Dezember 2027 auf einem Klebeetikett oder einem Begleitdokument angebracht werden. Danach hat die UKCA-Kennzeichnung am Produkte selbst zu erfolgen.
Die Kennzeichnung des Importeurs – auch für CE-gekennzeichnete Produkte – mit Namen und Anschrift ist bis zum 31. Dezember 2027 per Aufkleber oder Begleitdokument zulässig. Danach müssen die Adressdaten des Importeurs am Produkt selbst angebracht werden.
Begleitdokumente müssen ihre Ware begleiten, bis sie ihren Endverbraucher erreichen.
Gesonderte Regelungen für Bau- und Medizinprodukte
Die britische Regierung hat einen Leitfaden veröffentlicht und informiert, welche Vorschriften für die Produktsicherheit in GB einzuhalten sind.
- Das VK beabsichtigt, die Zulassung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte bis 30. Juni 2025 zu verlängern.
- Medizinprodukte: Medizinprodukte dürfen im VK weiterhin CE-gekennzeichnet in Verkehr gebracht werden. Es gelten folgende Fristen: Allgemeine Medizinprodukte, die den Bestimmungen der EU-Medizinproduktverordnung (MDR) entsprechen und über eine gültige CE-Kennzeichnung verfügen, dürfen bis spätestens 30. Juni 2028 auf dem Markt im VK platziert werden. In-vitro-diagnostische Medizinprodukte (IVD), die mit der für in-vitro-diagnostische Medizinprodukte (IVDD) konform sind und eine gültige CE-Kennzeichnung vorweisen, können bis zum 30. Juni 2030 auf dem Markt im VK platziert werden.
Für den Vertrieb von Medikamenten oder Kosmetikprodukten aus der EU nach GB muss eine “Responsible Person” mit Sitz in GB benannt werden, die im Auftrag des Herstellers Anforderungen an Zertifizierung und Produktsicherheit sicher stellen muss.
Hinweis: Die EU-Datenbak Acccess2 Markets informiert zu Zöllen, Ursprungsregeln und Produktanforderungen, die bei der Einfuhr von Waren in Drittländer gelten. Durch die Eingabe der Warentarif-Nummer, dem Herkunfts- sowie dem Bestimmungsland Ihrer Produkte erhalten Sie unter der Rubrik „Verfahren und Formalitäten“ die Land- und Produkt-spezifischen Informationen zu technischen Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren.
Achtung: Nordirland stellt einen Sonderfall dar, hier gelten aufgrund des Nordirland-Protokolls weiterhin die EU–Bestimmungen und somit CE-Kennzeichnungen.
“UK Approved Bodies” bescheinigen Produkten, dass die in UK geltenden Vorschriften erfüllt werden. Nur im Vereinigten Königreich ansässige UK Approved Bodies dürfen britische Konformitätserklärungen vornehmen. In der britischen Datenbank UK Market Conformity Assessment Bodies (UKMCAB) kann nach den offiziellen Zertifizierern recherchiert werden, die für den britischen Markt zugelassen sind.
Für Produkte, die nach UK eingeführt werden, muss ein in der UK ansässiger Importeur mit dessen Namen und Anschrift ausgewiesen werden. Der Importeur stellt sicher, dass die britischen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Konformität, Verpackung und Etikettierung eingehalten werden. Der Importeur ist Schnittstelle zu den britischen Behörden. Zu seinen Pflichten zählt unter anderem, eine Kopie der Konformitätserklärung für das jeweilige Produkt für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Hierfür kommen entweder eine eigene Betriebsstätte oder ein in der UK sitzender Zollvertreter oder Vertriebspartner in Betracht.
Die AHK Großbritannien hat unter den FAQs auf ihrer Internetseite eine Liste britischer Ansprechpartner veröffentlicht, die ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der UKCA-Kennzeichnung sowie Produktregistrierungen anbieten.
Einfuhr von Produkten aus UK in die EU
Mit der CE-Kennzeichnung wird nachgewiesen, dass ein Produkt (z.B. Spielwaren, Medizinprodukte) die in EU-Richtlinien festgelegten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Erst dann darf es in allen Mitgliedstaaten der EU in Verkehr gebracht werden. Viele Unternehmen nehmen dafür die Dienste zugelassener Prüfinstitute in Anspruch und lassen sich von ihnen eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. Diese Prüfstellen müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats benannt worden sein („Benannte Stelle“). Mit dem Austritt des Vereinigten Königsreichs verlieren britische Institute ihren Status als „benannte Stelle“ und können dann keine in der EU gültigen Konformitätsbewertungen mehr vornehmen. Deutsche Importeure, die für ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen, müssen sicherstellen, dass sie nach dem Brexit über ein in der EU gültiges Zertifikat für ihr Produkt verfügen.
Für Produkte, die durch eine britische Prüfstelle zertifiziert wurden, wird eine Re-Zertifizierung erforderlich. Bestehende Zertifikate können in ein anderes EU-Mitgliedsstaat übertragen werden. Die Re-Zertifizierungen haben durch eine in der EU “Benannten Stelle” zu erfolgen.
Die EU “Benannten Stellen” können in der Nando Datenbank abgerufen werden.