Lieferungen nach Nordirland

Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2020 muss im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 grundsätzlich eine Zollanmeldung erstellt werden. Ausgenommen ist der Warenverkehr mit Nordirland, der bis auf weiteres behandelt wird, als gehöre Nordirland noch zum europäischen Binnenmarkt..

Das bedeutet für Lieferungen zwischen der EU und Nordirland:

  • keine Zollanmeldungen
  • normale umsatzsteuerliche Handhabung (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Intrastatmeldungen (Code XI)
In einem Zoll-Leitfaden informiert die Generaldirektion Zoll und Steuern Unternehmen über die Auswirkungen der neuen Grenze für den Warenverkehr.

Ansprechpartner bei der IHK

  • Für Karlsruhe Frau Leibold und Herr Burkart
  • Für Bruchsal Frau Wieser und Frau Gebhard
  • Für Baden-Baden Frau Peuker und Frau Fütterer
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie seitlich unter Kontakt.