Einfuhr für EU-Ware in UK

Um Wareneinfuhren (Importanmeldungen) weiterhin in das Vereinigte Königreich durchführen zu können, sollten sich betroffene Unternehmen rechtzeitig um den Antrag auf eine “GB EORI-Nummer” (Economic Operator Identification and Registration) kümmern.

Wann benötigen Importeure/Exporteure eine GB EORI und wann eine DE EORI Nummer?

“In a nutshell”…

Bei Zollanmeldungen für Importe in das oder Ausfuhren aus dem Vereinigte(n) Königreich benötigen Unternehmen zukünftig eine "GB EORI Nummer", um diese über das IT-System der britischen Behörden abgeben zu können. Diese kann hier beantragt werden.
Bei Zollanmeldungen für Importe in die oder Exporte aus der EU muss den deutschen Zollbehörden gegenüber weiterhin eine "DE EORI Nummer" angegeben werden. Diese kann hier benatragt werden.

GB-EORI für Lieferungen in das Vereinigte Königreich

Ab sofort benötigen deutsche Unternehmen bei einer Einfuhr in das Vereinigte Königreich eine von den britischen Zollbehörden vergebene EORI-Number. Diese beginnt mit “GB”. Diese ist immer dann notwendig, wenn vom deutschen Unternehmen zum Beispiel eine Einfuhrerklärung gegenüber den britischen Zollbehörden abgegeben werden soll.
Das Brexit-Department der britischen Regierung fasst auf der folgenden Seite die Voraussetzungen zusammen, die für den Antrag erforderlich sind. Über diese Seite kann zudem umgehend das Antragsverfahren online gestartet werden und Kontakt zu den Behörden aufgenommen werden bei Fragen.

Einfuhrabgaben im Vereinigten Königreich

Seit dem 19.05.2020 hat das Vereinigte Königreich (VK) einen neuen Zolltarif für Drittlandswaren veröffentlicht, der ab 01.01.2021 für den weltweiten Warenverkehr des VK gelten soll.
Dieser entspricht weitgehend dem EU-Zolltarif, sieht jedoch Zollreduzierungen in einigen Bereichen vor. Insbesondere in den Bereichen Automobilwirtschaft und Landwirtschaft jedoch werden Zölle eingeführt. Für manche Güter wird es Zollkontingente (nach Gewicht, Volument, Wert oder Menge) geben.
Auf der designierten Webseite der VK-Regierung können Unternehmen anhand der Zolltarifnummer prüfen, welcher Zolltarif ab dem 01.01.2021 für Ihre Produkte gilt.
Importzollsatz für nicht EU-Ware finden Sie hier.
Für Ursprungswaren der EU bzw. des VK ist im vorläufigen EU-VK-Abkommen ein zollfreier Warenverkehr vorgesehen.

Ansprechpartner bei der IHK

  • Für Karlsruhe Frau Leibold und Herr Burkart
  • Für Bruchsal Frau Wieser und Frau Gebhard
  • Für Baden-Baden Frau Peuker und Frau Fütterer
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie seitlich unter Kontakt.