Vertragsrecht und Brexit
Verträge mit britischen Geschäftspartnern
Bestehende Verträge mit britischen Geschäftspartnern müssen an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zu den zu prüfenden Vertragsklauseln zählen die Wahl des anzuwendenden Rechts und des Gerichtsstands sowie die Definition des Territoriums „EU“ (u.a. bei Vertriebs-/Handelsvertreterverträgen). Auch bei Abschluss neuer Verträge sollten Unternehmen berücksichtigen, dass der Brexit Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis haben kann. Die Vertragsparteien können dieser Ungewissheit durch die Aufnahme von Kündigungs- oder Vertragsanpassungsklauseln (Brexit-Klauseln) Rechnung tragen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, kurzfristige Verträge einzugehen, sodass Auswirkungen des Brexit zeitnah eingeschätzt und in neuen Verträgen berücksichtigt werden können. Die Vereinbarung der Lieferbedingung DDP mit Geschäftspartnern im Vereinigten Königreich sollte wohl überlegt sein.
Marken-/Patentrecht
Eingetragene, bestehende Marken werden in britische Marken umgewandelt, dies soll automatisch und kostenfrei erfolgen. Für die Registrierung neuer Marken ist zu beachten, dass ab 2021 eine separate Anmeldung in der UK erfolgen muss.
In der WIPO eingetragene Patente bleiben unberührt und behalten ihren Schutz weiterhin.
Wettbewerbsrecht
Die EU-Kommission hat neue Hinweise für Unternehmen zum Thema Wettbewerbsrecht veröffentlicht. Hier wird die Rechtslage insbesondere in den Bereichen Kartellrecht und Fusionskontrolle erläutert.