Schweiz erkennt Erklärung-IHK als Ursprungsnachweis an

Die IHKs der Schweiz sowie die eidgenössische Zollverwaltung erkennen die Erklärung der deutschen IHKs über den Nichtpräferenziellen Ursprung, die sogenannte “Erklärung-IHK”, als Ursprungsnachweis offiziell an.
Zuvor war dieses Dokument lediglich informell durch die schweizerischen Kammern als Vornachweis für in der Schweiz ausgestellte Ursprungszeugnisse akzeptiert worden. Allerdings wird die Erklärung-IHK – insbesondere in der Langzeitversion mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten – künftig nur akzeptiert, wenn diese durch die zuständige IHK in Deutschland bescheinigt ist. Dies gilt sowohl für drittländische Ursprünge als auch für Ursprünge einzelner EU-Mitgliedstaaten und den Ursprung “EU”.