Schweiz: Aufhebung der Industriezölle

Am 1. Januar 2024 tritt die Aufhebung der Industriezölle (BBl 2021 2330) in der Schweiz in Kraft.
Industrieprodukte können ab dem 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Für Einfuhren von Industrieprodukten, bei denen zum Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben bzw. hier konsumiert werden, ist man daher nicht mehr auf die Nutzung von Freihandelsabkommen angewiesen. Somit fällt in diesen Fällen für deutsche Unternehmen auch die Beantragung bzw. die Vorlage von präferenziellen Ursprungsnachweisen (z.B. EUR.1) weg.
Nähere Informationen enthält die Präsentation aus der Informationsveranstaltung der Schweizer Zollverwaltung vom 17. August 2023.