Russland: 14. Sanktionspaket beschlossen
Am 24. Juni hat die EU ein 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das weitere umfassende wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen sollen Russlands Wirtschaft weiter schwächen und die Umgehung der Sanktionen erschweren.
Die No-Russia-Clause gemäß Artikel 12g der Verordnung 833/2014 wurde zunächst nicht auf ausländische Tochterunternehmen von EU-Unternehmen ausgeweitet. Allerdings sollen künftig EU-Muttergesellschaften nach besten Kräften sicherstellen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Aktivitäten beteiligt sind, die den Zielen der Sanktionen zuwiderlaufen.Zusätzlich wurde eine Ausnahme von der No-Russia-Clause für öffentliche Aufträge mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen eingeführt. Island und Liechtenstein wurden neu als Partnerländer anerkannt, die fortan neben den USA, Japan, dem Vereinigten Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und der Schweiz von der No-Russia-Clause ausgenommen sind.
Die EU-Kommission wird die Effektivität der No-Russia-Clause und deren Einfluss auf die Verhinderung von Umgehungen bewerten, indem sie unter anderem Handelsdaten und Ausfuhrstatistiken sowie Muster der Umgehung genau analysiert.
Weitere maßgebliche Inhalte des 14. Sanktionspakets sind:
- Verbot der Erbringung von Umladediensten für russisches LNG
- Sanktionen gegen das russische Bezahlsystem SPFS
- Erweiterung von Exportverboten (u.a. für Chemikalien, einschließlich Manganerze und Verbindungen seltener Erden, Kunststoffe, Bildschirme und elektrische Geräte)
- Importverbot für Helium
- Erweiterung der Liste von sanktionierten Personen und Organisationen.
Ein FAQ der EU-Kommission zum 14. Sanktionspaket finden Sie hier.