Neuseeland: Handelsabkommen tritt zum 1. Mai 2024 in Kraft

Das zwischen der EU und Neuseeland geschlossene Freihandelsabkommen tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden ab dem ersten Tag abgeschafft. Ausnahmen gibt es für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre. Hier werden die Zölle in drei gleichen Jahresschritten abgebaut. Bei Reis und Zucker geschieht das in fünf, bei Milchprodukten, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol.
Neben den Zollsenkungen schützt das Freihandelsabkommen die vollständige Liste der Ursprungsbezeichnungen für Weine und Spirituosen aus der EU (beinahe 2000 Namen) sowie 163 der renommiertesten traditionellen Erzeugnisse aus der EU (geografische Angaben).
Weitere Informationen unter: https://germany.representation.ec.europa.eu.