Frankreich: Einführung einer EPR-Registrierungsnummer ab 2022

Die EPR-Meldepflicht wurde auch für die Produktkategorien Spielzeug, Sportartikel sowie Garten- und Heimwerkartikel eingeführt. Frankreich verzeichnet somit aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt damit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können.
In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, ähnlich wie bei der Lizenzierung von Haushaltsverpackungen, zukünftig auch Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel in Frankreich melden müssen.
Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen ab 2022 eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.
Davon betroffen sind bisher unter anderem Haushaltsverpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien und Möbel.
Die Einführung dieser Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen identifizieren, die ihren Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung bisher noch nicht nachkommen.
Als „Hersteller“ im Sinne des französischen Umweltrechts gelten alle Marktakteure, die
  • in Frankreich Produkte herstellen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
  • Produkte nach Frankreich importieren, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen oder
  • ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich Produkte nach Frankreich verkaufen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
Gerade in Ansehung der letzten Alternative gelten als verpflichtete Hersteller im Sinne der französischen erweiterten Herstellerverantwortung auch deutsche Online-Händler, die EPR-erfasste Produkte nach Frankreich versenden. Amazon informiert über die EPR Registrierung auf ihrer Internetseite.

Wie Sie die EPR-Registrierungsnummer erhalten sowie die wichtigsten Informationen zum Thema hat die AHK Frankreich sowie die IT-Recht-Kanzlei zusammengefasst.
Zu beachten ist auch, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Symbol “Triman” und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Die AHK Frankreich hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos bestellt werden kann:
Merkblatt Triman-Kennzeichnung.
Die AHK Frankreich unterstützt nicht nur bei der Erfüllung Ihrer Pflichten in Frankreich im Bereich Umweltreporting, sondern in ganz Europa. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Buchung eines individuellen Beratungsgespräches erhalten Sie hier.