Exportkontrolle: Gebührenordnung tritt in Kraft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung am 15. September 2023 verkündet wurde und somit jetzt in Kraft getreten ist.
Ab 1. Januar 2024 werden somit für Genehmigungen im Rahmen der Ausfuhrkontrolle Gebühren erhoben. Wie das BMWK weiter berichtet, werden für den Bereich der Exportkontrolle BMWK und BAFA die betroffenen Unternehmen zeitnah vor dem Beginn der Erhebung noch detaillierter über die Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren.