EU - Mercosur Abkommen

Der Mercosur (kurz für „Mercado Común del Sur”, also Gemeinsamer Markt Südamerikas) besteht aus vier Mitgliedern: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt von mehr als zwei Billionen Euro bildet er die fünftgrößte Wirtschaftsregion der Welt und ist damit ein wichtiger Handelspartner für die EU.
Mit dem Abschluss der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten eröffnet sich ein Markt mit über 700 Millionen Einwohnern. Insbesondere für Baden-Württemberg und die Region Karlsruhe, die traditionell stark exportorientiert ist, bietet das Abkommen bedeutende Chancen. Zahlreiche Unternehmen der Region, darunter viele mittelständische Betriebe, sind bereits in Lateinamerika aktiv. Der Abbau von Handelshemmnissen wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen steigern, sondern auch neue wirtschaftliche Impulse setzen.
Am 18. Februar 2025 wird die IHK Karlsruhe im Palais Biron in Baden-Baden eine Veranstaltung zu den Märkten der Mercosur Länder ausrichten. Die Botschafter von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay und Uruguay werden über Chancen des Wirtschaftsraums berichten.
Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier in Kürze.

1. Statement von Wolfgang Grenke, Präsident der IHK Karlsruhe

Lateinamerika als strategischer Partner für Baden-Württemberg
Wolfgang Grenke, Präsident der IHK Karlsruhe, unterstreicht die Bedeutung des Abkommens: „Lateinamerika, und insbesondere die Mercosur-Staaten, sind für unsere Unternehmen nicht nur Absatzmärkte, sondern auch wichtige Partner für die Zukunftsthemen der Wirtschaft. Von erneuerbaren Energien wie grünem Wasserstoff bis hin zu kritischen Rohstoffen bietet die Region enorme Potenziale, die wir in Baden-Württemberg für den nachhaltigen Umbau unserer Wirtschaft dringend benötigen.“
Der Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren werde es Unternehmen in der Region erleichtern, neue Märkte zu erschließen und ihre Produkte wettbewerbsfähiger zu machen. „Die Region Karlsruhe ist ein Innovationsstandort mit starken mittelständischen Unternehmen und global agierenden Exporteuren. Mit dem EU-Mercosur-Abkommen eröffnen sich neue Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zu vertiefen und wirtschaftliches Wachstum zu fördern“, betont Grenke.

Diversifizierung und Resilienz stärken
Grenke sieht im Freihandelsabkommen auch einen wichtigen Schritt zur Diversifizierung der Lieferketten. „Gerade in Zeiten geopolitischer Spannungen ist es unerlässlich, die Abhängigkeiten von einzelnen Märkten zu reduzieren. Lateinamerika kann hierbei eine Schlüsselrolle spielen – sei es als Lieferant von Rohstoffen oder als Partner für Investitionen in zukunftsweisende Technologien.“

Ein Signal für offene Märkte
Das Abkommen zwischen der EU und Mercosur sei zudem ein starkes Zeichen gegen Protektionismus und für die Bedeutung offener Märkte, so Grenke weiter. „Eine vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit stärkt nicht nur die Unternehmen unserer Region, sondern auch die Position der EU und Baden-Württembergs in einer globalisierten Weltwirtschaft.“
Grenke abschließend: „Es ist jetzt entscheidend, die Weichen für eine nachhaltige und langfristige Partnerschaft mit Lateinamerika zu stellen, das Abkommen sollte von allen Seiten zügig ratifiziert und umgesetzt werden. Dies ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und ein Signal für den internationalen Zusammenhalt.“

2. Wortlaut des Handelsabkommens EU-Mercosur

Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht. Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden. Dies erkennt man am Hinweis “revised”.

3. Zollabbau

Profiteure des Zollabbaus sind dann exportseitig vor allem Waren in den Bereichen Chemie, Maschinenbau, Pharmazie, Textil, KFZ sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. In diesen Branchen sind die Zölle besonders hoch.
Mit dem Abkommen werden schrittweise rund 90 Prozent aller auf EU-Waren anfallenden Zölle bei der Wareneinfuhr in den Mercosur abgebaut. Die übrigen Waren folgen schrittweise. Die generellen Abbaustufen sind in Annex on tariff elimination schedule enthalten. Die Dauer wird durch Buchstaben/Zeichen abgebildet, die sich dann in den Tabellen zu den wechelseitigen Tarifzugeständnissen wiederfinden.

3.1 Abbaustufen Mercosur

Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur bzw. die Änderungen dazu unter Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur veröffentlicht.

Hinweis: Über Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.

3.2 Abbaustufen EU

Die vorgesehenen Abbaustufen der EU-Zölle für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind im Appendix on tariff elimination schedule for the European Union veröffentlicht.

4. Ursprungsregeln

Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll Protocol on rules of origin) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln (Product-specific rules of origin (revised 2024)) be- bzw. verarbeitet worden sein. Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen.
Ursprungsregeln nach Kapiteln:
Ursprungsregel
Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kapitel 1-24) hauptsächlich in der EU hergestellt, Positions (Vierstellerebene)- oder Unterpositionswechsel (Sechsstellerebene)
Chemie, Pharmazeutika (Kapitel 25-38) hauptsächlich Positions- oder Unterpositionswechsel, chemische Reaktion oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Kunststoffe, Leder- und Holzwaren (Kapitel 39-49) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works oder Kombination
Textil, Bekleidung (Kapitel 50-67) produktspezifische Regeln
Steine, Keramik, Porzellan etc. (Kapitel 68-83) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Maschinen, Elektronik (Kapitel 84-85) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works
Beförderungsmittel (Kapitel 86-89) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 40-50 Prozent ex works
Instrumente, Messgeräte (Kapitel 90-93) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-55 Prozent ex works
Möbel, Sonstiges (Kapitel 94-97) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works

5. Ursprungsnachweis

Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können. Ab Inkrafttreten bzw. vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Dies wird nach den Erfahrungen mit anderen Abkommen allerfrühestens 2026 oder 2027 der Fall sein.

6. Weitere Informationen

Der Abschluss der Verhandlungen ist der erste wichtige Schritt für das Handelsabkommen EU-Mercosur. Nun folgen politische Abstimmungen und die Fehlerbereinigung des Verhandlungsergebnisses durch Spezialisten aus dem Mercosur und der EU (legal scrub). Falls alles planmäßig läuft, kann eine vorläufige Anwendung 2026 oder 2027 erfolgen. Weiterführende Informationen, Verhandlungsdokumente und vieles mehr finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Quelle: IHK Karlsruhe / IHK Region Stuttgart