EU beschließt 11. Sanktionspaket
Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten am 21. Juni auf ein neues Paket mit Sanktionen gegen Russland verständigt. Es umfasst Maßnahmen gegen zusätzliche Personen und Organisationen und eine weitere Ausdehnung der Sanktionen, zielt aber insbesondere darauf, eine Umgehung der bereits erlassenen Maßnahmen zu verhindern.
Von Ländern wie Kasachstan, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder China wird angenommen, dass über sie sanktionierte Produkte nach wie vor in die Russische Föderation gelangen. Vor diesem Hintergrund hat die EU nun die Möglichkeit geschaffen, ausgewählte Exporte in bestimmte Drittstaaten einzuschränken, wenn eine mutmaßliche Umgehung von Sanktionen vorliegt. Die konkrete Listung einzelner Länder ist aber mit dem aktuellen Paket nicht erfolgt. Auch Deutschland hat sich dafür ausgesprochen, dieses Vorgehen sensibel zu handhaben, zumal dieses Instrument schwerwiegende Folgen für politische Beziehungen und Handelsverbindungen haben kann.
Weitere Maßnahmen des 11. Sanktionspakets:
- Einfrieren von Vermögenswerte von über 100 weiteren Personen und Organisationen
- 87 zusätzliche Organisationen, die in China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien registriert sind, wurden in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex unmittelbar bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Sie unterliegen damit strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
- Für Waren und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, gilt nun ein Transitverbot über russisches Territorium. Dies war bisher nur für Dual-Use-Güter und Feuerwaffen der Fall.
- Für die Güter, die bislang nur direkt einem Exportverbot nach Russland unterliegen, ist künftig auch der Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie entsprechender Lizenzen untersagt.
- Einführung einer Jedermannsmeldepflicht: Wer Kenntnis von Sanktionsverstößen erhält, ist künftig gesetzlich verpflichtet, diese zu melden.
Das 11. Sanktionspaket wurde am 23. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 24. Juni.