EU-Bescheinigungen ab 1. Juli 2024 über IHK Rhein-Neckar
Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten “EU-Bescheinigung” erbracht werden.
Ab dem 1. Juli 2024 werden EU-Bescheinigungen für Antragsteller aus Baden-Württemberg zentral durch die IHK-Rhein-Neckar ausgestellt. Die Bescheinigungen können dann über das zentrale IHK-Portal beantragt werden.
Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpartner/-innen finden Sie auch auf der Seite der IHK Rhein-Neckar unter: EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten - IHK Rhein-Neckar