Entwaldungsfreie-Produkte-Verordnung (EUDR) um ein Jahr verschoben

Das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben im Dezember der Verschiebung der EUDR, auf die sich Vertreter beider Gremien sowie des Europäischen Rates in den Trilog-Gesprächen geeinigt hatten, formal zugestimmt.

Der Anwendungsbeginn der EUDR ist somit endgültig um 12 Monate verschoben. Marktbeteiligte müssen folglich ab dem 30. Dezember 2025 den neuen Sorgfaltspflichten gerecht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 den neuen Pflichten nachzukommen.
Nähere Informationen: BLE - Entwaldungsfreie Produkte