CBAM: Neue Meldepflichten für Importeure ab Oktober

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll im Rahmen einer Übergangsphase von Oktober 2023 bis Ende 2025 schrittweise implementiert werden und wird große Teile der deutschen Industrie betreffen.
Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe ab 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Die erste Meldung muss also Ende Januar 2024 abgegeben werden.