Aktualisierte CBAM-Infos
In den vergangenen Tagen wurden einige neue Informationen zu CBAM veröffentlicht:
- Die Europäische Kommission hat ihre FAQ-Liste aktualisiert. Die aktualisierten und hinzugekommenen Fragen & Antworten sind bereits von Seiten der EU gekennzeichnet. Angekündigt wird in Punkt 74 eine weitere Kommunikation seitens der Kommission (auf der CBAM-Webseite) für Unternehmen, die keine Daten ihrer Zulieferer erhalten.
- Ein Video der europäischen Kommission, das als Unterstützung bei der Befüllung des Communication Templates dienen soll, ist nun über diesen Link abrufbar.
- Ab dem Bericht für das zweite Quartal 2024 muss laut DEHSt die Nettomasse immer in der metrischen Einheit Tonnen angegeben werden muss (Kilogramm, kg ist nicht mehr auswählbar). In Fällen, in denen in früheren Berichten die Menge in Kilogramm angegeben wurde und diese Berichte dupliziert wurden, muss der Anmelder die Nettomasse in Tonnen ändern. Nähere Infos finden Sie in den oben verlinkten FAQ.
- Bitte beachten Sie, dass Sie Mitteilungen im Zusammenhang mit Ihren Pflichten im Rahmen der CBAM-Compliance über das „CBAM-Portal für Unternehmer“ im CBAM-Übergangsregister erhalten. Um die Kontrolle des Posteingangs zu erleichtern, können Sie sich per E-Mail benachrichtigen lassen, dass Nachrichten im Übergangsregister eingegangen sind.
- Die DEHSt hat aktuell (noch) keine offiziellen Hinweise veröffentlicht, wie mit der fehlenden Lieferantendaten umzugehen ist. Allerdings hat das österreichische Bundesministerium für Finanzen folgendes veröffentlicht:
Wie sollten CBAM-Berichtspflichtige vorgehen, wenn die tatsächlichen Emissionsdaten nicht verfügbar bzw. nicht in Erfahrung zu bringen sind?
Wenn CBAM-Berichtspflichtige keine tatsächlichen Emissionen von ihren Lieferanten bzw. Herstellern erhalten, müssen diese zur Vermeidung von Sanktionen nachweisen, dass alle von ihnen zumutbaren Anstrengungen zum Erhalt der Emissionsdaten unternommen wurden. Im CBAM-Übergangsregister (unter dem Reiter „Emissionen“) kann das Feld „Additional Information“ genutzt werden, um Begründungen zu liefern und Belege beizufügen, die die unternommenen Schritte zur Erlangung von Emissionsdaten von Lieferanten bzw. Herstellern aufzeigen.
Nähere Infos der zuständigen österreichischen Behörde sowie bspw. eine Vorlage zur Anfrage der Emissionsdaten beim Lieferanten finden Sie hier. Bitte beachten Sie allerdings, dass dies nicht unsere lokale zuständige Behörde ist. Sobald es offizielle Hinweise der DEHst hierzu gibt, werden wir diese mitteilen.