Stellungnahmen Förderbanken
Unsere Expertise ist gefragt, wenn Sie Darlehen oder Bürgschaften bei den öffentlichen Förderbanken in Baden-Württemberg beantragen. Denn zum Antrag für alle Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 75.000 Euro gehört eine Stellungnahme der IHK.
Auch bei kleineren Investitionsvolumen können wir auf Ihren Wunsch hin eine Stellungnahme abgeben. Gründerinnen und Gründer sollten darüber hinaus nicht vergessen, dass mit den Anträgen auch eine Beratung durch die IHK nachgewiesen werden muss.
Egal welchen Weg Sie gehen, die IHK Karlsruhe begleitet Sie in der Gründung und beim Wachstum Ihres Unternehmens. Wir informieren und beraten Sie schon weit im Vorfeld bei der Planung bis hin zur Vorbereitung auf das Gespräch mit der Bank.