Gründung im Nebenerwerb bei Studenten/-innen
Sie sind Student und möchten sich auf selbständiger Basis etwas hinzuverdienen. Bitte beachten Sie folgende Punkte.
Arbeitszeit
Die maximale Arbeitszeit während des Semesters darf 20 Stunden/Woche nicht überschreiten.
Sozialversicherung/Krankenkasse
Die meisten Studenten sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) über ihre Eltern familienversichert und zahlen daher keine Beiträge.
Familienversicherung – unter Voraussetzungen möglich wenn:
- sie ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Hauptberuflich hieße beispielsweise, wenn der Zeitaufwand für die berufliche Tätigkeit deutlich höher wäre als für das Studium. Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob eine selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird oder nicht.
Sie sollte daher frühzeitig über die Selbständigkeit und auch später regelmäßig über die Einkommensentwicklung (z.B. durch Vorlage eines Einkommensteuerbescheids) informiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Familienversicherung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend beendet wird. - die monatlichen Einnahmen nicht höher als 505 Euro (2024) sind. (Die Einnahmen berechnen sich bei der selbständigen Tätigkeit nach dem Einkommensteuerrecht.) BAFöG zählt nicht zum Gesamteinkommen!
- der wöchentliche Zeitaufwand für die selbständige Tätigkeit 20 Stunden nicht übersteigt.
Einkommen über 505 Euro: Ja – Hauptberuflich: Nein
- Für "Unternehmer"-Studenten, die mehr als monatlich 505 Euro (2024) verdienen, endet zwar die beitragsfreie Familienversicherung. Sofern sie aber ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, müssen sie sich bei der Studentischen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Für die Studentische Kranken- und Pflegeversicherung gelten folgende Beitragssätze (seit Juli 2023): Krankenversicherung: 82,99 Euro + Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung: für Studierende unter 23 Jahre bzw. mit einem Kind 27,61 Euro / Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr: 32,48 Euro.
Für die Studenten-Krankenversicherung gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren. Überschreiten Sie dieses Alter, ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Hauptberuflich: Ja
- Wenn Sie Ihre Selbständigkeit trotz Studium hauptberuflich ausüben, sind Sie weder über die Familienversicherung noch über die Pflichtversicherung für Studenten abgesichert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Zurück in die Familienversicherung
- Wer seine Selbständigkeit wieder aufgeben möchte, kann während des Studiums wieder in die Familienversicherung der Eltern aufgenommen werden. Voraussetzung: das 25. Lebensjahr ist noch nicht vollendet (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) und auch das sonstige Einkommen überschreitet im Monat nicht 505 Euro (2024).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.krankenkassen.de – Suchbegriff: Krankenkassenbeitrag für Studenten und auf der Internetseite www.studis-online.de – Suchbegriff: Krankenversicherung.
BAföG
Das BAföG hat das Ziel, durch finanzielle Förderung ein Vollstudium in möglichst kurzer Zeit zu ermöglichen. Aufgrund dessen ist die Förderung meist auf die Förderungshöchstdauer (entspricht der in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit) begrenzt. Ein Zuverdienst ist in Folge dessen nur in geringem Umfang möglich.
Studenten, die BAföG beziehen, können im Bewilligungszeitraum (12 Monate) bei Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit seit 1/2023 ein anrechnungsfreies Brutoeinkommen bis zu 6270 Euro erwirtschaften, ohne dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden. Ist das Einkommen höher, verringert sich die BAföG-Zahlung entsprechend.
Detaillierte Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Internetseite von Studis-online (www.bafoeg-rechner.de)
Studenten, die BAföG beziehen, können im Bewilligungszeitraum (12 Monate) bei Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit seit 1/2023 ein anrechnungsfreies Brutoeinkommen bis zu 6270 Euro erwirtschaften, ohne dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden. Ist das Einkommen höher, verringert sich die BAföG-Zahlung entsprechend.
Detaillierte Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Internetseite von Studis-online (www.bafoeg-rechner.de)
Problem: Darlehen aufnehmen
Das BAföG wird zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Diese Schulden könnten bei der Aufnahme von Existenzgründerdarlehen von den Banken als Problem angesehen werden.
Detaillierte Informationen zur Selbständigkeit als Student finden Sie auf der Internetseite von Studis Online: www.studis-online.de – Suchbegriff: Selbständig als Student.