Stellungnahme Tragfähigkeit
Gründerinnen und Gründer, die sich im Kammerbezirk aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen.
Informationen zum Gründungszuschuss
Gründungszuschuss gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld-I. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Beantragen kann ihn, wer:
- sich hauptberuflich selbstständig machen will
- einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-I hat
- 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld-I hat
- einen Businessplan für die Geschäftsidee erarbeitet hat
- fachlich in der Lage ist, die Selbstständigkeit auszuüben
- kaufmännisch in der Lage ist, ein eigenes Unternehmen zu führen
- eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit vorlegen kann
Informationen zum Einstiegsgeld
Einstiegsgeld gibt es für Empfänger von Arbeitslosen-geld-II. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Beantragen kann es, wer:
- sich hauptberuflich selbstständig machen will
- einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II hat
- einen Businessplan für die Geschäftsidee erarbeitet hat
- fachlich in der Lage ist, die Selbstständigkeit auszuüben
- kaufmännisch in der Lage ist, ein eigenes Unternehmen zu führen
- eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit vorlegen kann
Kosten der Stellungnahme
Eine Voraussetzung ist die Stellungnahme zur Einschätzung der Tragfähigkeit der eigenen Geschäftsidee. Die IHK Karlsruhe erstellt die Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Die Kosten dafür betragen 120 Euro.
Unterlagen für die Stellungnahme
Um die Stellungnahme erstellen zu können, benötigt die IHK:
- das Formular „Anforderung einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter
- das von der IHK auszufüllende Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
- einen Lebenslauf mit Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen
- einen Businessplan
- wenn ein Gewerbe existiert hat:
Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Businessplan für die Stellungnahme
Ein guter Businessplan sollte folgende Punkte beschreiben:
- Geschäftsidee: Leistungen, Kunden, Wettbewerb, Standort, Preise, Marketing, Vertrieb
- Unternehmen: Gründer und Führung, Rechtliche Grundlagen, Betriebsorganisation
- Finanzen: Gewinnermittlung, Kapitalbedarf, Finanzierung
Hinweise und Hilfen zum Erstellen des eigenen Busienssplans finden Sie in unserem Online-Portal https://bw.uwd.de .