Fachagentur Wind veröffentlicht Karten zu Windenergieflächen

Auf vier interaktiven Karten stellt die Fachagentur Windenergie an Land den aktuellen Stand des im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgesetzten Zwei-Prozent-Flächenziels für Windkraft dar.
Die Karten beruhen unter anderem auf den Daten des jährlichen Monitorings des Bund-Länder-Kooperationsausschusses von 2023.
Fünf Bundesländer – Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen und Brandenburg – sind noch mehr als ein Prozent unter ihren Flächenzielen für 2027. Hintergrund für das starke Defizit bei den Flächenausschreibungen in Brandenburg ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses erklärte die bereits bestehenden Regionalpläne für nichtig, wodurch in Brandenburg faktisch keine ausgewiesenen Flächen nach dem WindBG vorliegen. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern erfüllen Schleswig-Holstein, Bremen und Hessen bereits die Vorgaben zur Flächenausweisung für 2027, wobei Hessen diese sogar übererfüllt.
Diese Zahlen sind nur Zwischenwerte auf dem Weg zum Jahr 2032. Bis dahin muss Deutschland insgesamt zwei Prozent seiner Fläche für Windenergie ausweisen. Gemäß dem WindBG müssen die einzelnen Bundesländer unterschiedlich stark dazu beitragen: Niedersachsen, Brandenburg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz müssen jeweils 2,2 Prozent liefern, während Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern jeweils 1,8 Prozent beisteuern müssen. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind mit jeweils 0,5 Prozent weniger gefordert.
Die Bundesländer verfolgen unterschiedliche Ansätze, um die Flächenbeitragswerte für 2027 und 2032 zu erreichen. So arbeitet beispielsweise Niedersachsen auf Grundlage einer detaillierten Flächenpotenzialanalyse und hat für alle seine 37 Landkreise und acht kreisfreien Städte regionale Teilflächenziele zwischen null und vier Prozent gesetzt.
Die Bundesländer sind bis zum 31. Mai 2024 verpflichtet, nachzuweisen, wie sie den Flächenbeitragswert gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (§3, Abs. 3, WindBG) auf ihrer Landesfläche erreichen wollen.  
Quelle: DIHK