Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung von EDL-G und EnEfG

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai ein Gesetz zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sowie des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) beschlossen.
Das Änderungsgesetz geht nun in das weitere parlamentarische Verfahren und soll noch vor Jahresende in Kraft treten.
Im Vergleich zum Referentenentwurf gab es in der Kabinettsfassung keine größeren Änderungen mehr. Am ehesten sticht noch die Festlegung der Bundesregierung auf einer Auslöseschwelle von 2,77 GWh jährlichem Gesamtendenergieverbrauch für die verpflichtenden Energieaudits heraus. Dieser Wert hält dann auch Einzug in die verschränkten Regelungen des EnEfG (Abwärme und Umsetzungspläne). Außerdem wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand dahingehend ergänzt, dass sie „bei ihren Baumaßnahmen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit nicht unwesentlich über die Anforderungen zur Energieeffizienz des Gebäudeenergiegesetzes“ hinausgehen wird. Zudem wird die Liste der Grundqualifikationen für die erforderliche Energieauditoren-Akkreditierung explizit um Meister- und Techniker-Abschlüsse ergänzt. Klargestellt wird außerdem, dass für bereits zugelassene Energieauditoren keine erneute Akkreditierung notwendig ist. Mit der Änderung des EnVKG soll die nationale Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsaltanlagen beendet werden.
Quelle: DIHK