Vollversammlung

Was ist die Vollversammlung?

Gemeinsam entscheiden – gemeinsam gewinnen! Sie, die Unternehmerinnen und Unternehmer bringen ihre Themen ein und entscheiden damit, in welche Richtung die Arbeit der IHK gehen soll. Hierzu wählen IHK-Mitgliedsunternehmen ihre 76 Vertreter in die Vollversammlung – demokratisch und für die Dauer von fünf Jahren.
Die Vollversammlung kann als regionales Parlament der Wirtschaft rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen, z.B. Prüfungsordnungen beschließen. Sie entscheidet aber auch über die Verwendung der finanziellen Mittel der IHK und die Höhe der Beiträge und Gebühren. Daneben vertritt sie die Interessen der Unternehm er unseres IHK-Bezirks in wirtschaftlichen Fragen gegenüber allen anderen Interessengruppen, wie beispielsweise Politik oder Verwaltung. Bei der Vielfalt der Unternehmen ist das keine leichte Aufgabe, der sich die gewählten Unternehmensvertreter aus allen im IHK-Bezirk ansässigen Wirtschaftszweigen stellen.
Die Vollversammlung ist spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur unseres IHK-Bezirks aufgebaut: In Wahlgruppen und Wahlbezirken werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend ihrer Interessenlagen zusammengefasst und erhalten gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für den Wahlbezirk eine bestimmte Anzahl an Sitzen.
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Vollversammlungsmitglieder