Termine und Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zur/zum geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.
Termine
Im Jahr 2025 bieten wir den ersten Termin im März 2025 an. Eine Anmeldung für 2025 ist erst ab Januar 2025 möglich.
Hinweis: Die IHK Karlsruhe behält sich vor, Termine mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.
Anmeldung
Für die Onlineanmeldung benötigen Sie JavaScript. Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser.Ablauf der Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung zur Fachfrau/zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn Ihnen der praktische Teil gemäß
§ 3 Abs. 5 ImmVermV erlassen wird (siehe unten).
§ 3 Abs. 5 ImmVermV erlassen wird (siehe unten).
Thema | Anzahl der Aufgaben | Dauer |
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Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, rechtliche Grundlagen
|
40 Aufgaben | 60 Minuten |
Finanzierung und Kreditprodukte
|
60 Aufgaben
|
90 Minuten
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Schriftlicher Prüfungsteil:
Die geschlossenen Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am iPad.
Folgende Fragetypen sind möglich:
Folgende Fragetypen sind möglich:
- Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
- Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
- Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis ist einzutragen.
Praktischer Prüfungsteil:
Die praktische Prüfung findet als Simulation eines Kundenberatungsgespräches statt. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Die Vorbereitungszeit mit einer Fallvorgabe beträgt
20 Minuten, das Kundengespräch in der Regel ebenfalls 20 Minuten. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
20 Minuten, das Kundengespräch in der Regel ebenfalls 20 Minuten. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
Befreiungsmöglichkeiten
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist möglich, wenn der Prüfungsteilnehmer
- eine Erlaubnis nach §34d Abs. 1 oder 2, § 34f oder § 34h GewO hat
- die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/- frau (IHK) oder Versicherungsfachmann/-frau (BWV) oder
- die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) erfolgreich abgelegt hat.
Die jeweilige Befreiungsmöglichkeit ist bei der Prüfungsanmeldung nachzuweisen.
Stand: 20.08.2024