Anbieter von Gruppenversicherungsverträgen aufgepasst
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen September ist es nun so, dass sich z.B. Vereine und Firmen unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsvermittler registrieren lassen müssen, sofern Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Mitgliedern eine Gruppenversicherung verschaffen (möchten).
Wann etwa ein Verein oder eine Firma/Arbeitgeber zum Versicherungsvermittler oder zur Versicherungsvermittlerin werden könnte, damit setzt sich der von der DIHK und der BaFin veröffentlichte Leitfaden „Aufsichtsmitteilung“ auseinander. Dabei wird zum einen das Urteil des Europäischen Gerichtshof dargestellt, es werden aber auch praxisnahe Hinweise anhand von Beispielen gegeben.
Informieren Sie sich jetzt, ob es für Sie etwas zu beachten gilt und ob Sie etwa ungewollt zum erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittler werden/geworden sind.