Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM)
Mit dem Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu verringern. Förderfähig sind u.a. Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten.
Die Förderrichtlinie sieht zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sind Analyse, Konzepterstellung und Projektmanagement förderfähig, einschließlich externer Unterstützung durch Beratung, Studien und Gutachten. In einem zweiten Schritt können die Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden, die als Ergebnis von Analyse und Konzepterstellung durchgeführt werden sollen, wie beispielsweise Radabstellanlagen oder andere Investitionen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von ausgereiften und nachhaltigen Konzepten und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Zuwendungsfähig sind einerseits Unternehmen sowie andererseits Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Standort in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer rechten Servicespalte.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: April 2020
Stand: April 2020