Geprüfte Personalfachkaufleute
Veranstaltungsdetails
In diesem Webinar werden Sie intensiv auf die IHK Prüfung zum/zur geprüften Personalfachkaufmann/-frau vorbereitet. Zusätzlich können Sie sich mit den anderen "Personalern" im Kurs über alltägliche Personalthemen austauschen. Der Lehrgang endet mit der schriftlichen IHK-Prüfung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Artikelnr. 5917.
Die Fortbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau bietet Personen, die bereits erste Erfahrungen im Personalwesen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu praxiserfahrenen Spezialisten und Teamleitern zu entwickeln. Die erfolgreichen Absolventen können in Unternehmen als Personalreferent/-in und Personalleiter/-in eingesetzt werden. Sie arbeiten Berater und Dienstleister für Kollegen und die Geschäftsführung.
Lehrgangsinhalt:
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
Lehrgangsprogramm im Detail
Lern und Arbeitsmethodik
Handlungsbereich 1:
Personalarbeit organisieren und durchführen (ca. 80 UStd.)
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Handlungsbereich 2:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
Handlungsbereich 3:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalbedarfs und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
Handlungsbereich 4:
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden,
- Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten,
- Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
- oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalwesen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Personalfachkaufmanns haben. Weitere Informationen finden Sie unter der Arikelnr. 5917.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen. Unser Angebot hierzu finden Sie unter der Artikelnr. 3842256.
Aufzeichnungen
Notwendigkeit der Live-Anwesenheit
Der Kurs findet komplett live online statt. Falls Sie mal einen Termin verpassen, ist das normalerweise kein Problem. Alle Kurstermine stehen als Aufzeichnung bis sechs Monate nach dem Kursende zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Aufzeichnungen keine Live-Teilnahme ersetzen können. Verpasste Termine müssen jeweils über die Aufzeichnung nachgeholt werden, um den Anschluss an den Lehrgang zu halten. Ansonsten ist der Erfolg des Lehrgangs für den Teilnehmenden ernsthaft gefährdet. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine live teilnehmen sollten, um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen.
Falls eine Förderstelle Ihnen einen Zuschuss zum Kurs zugesichert hat, kann es sein, dass Sie eine Mindestquote zur Live-Anwesenheit einhalten müssen, um den Zuschuss zu erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die Stelle, bei der Sie die Förderung beantragt haben.
Eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Bitte melden Sie sich frühzeitig zum Kurs an. Die Teilnehmendenanzahl ist begrenzt, damit Rückfragen und Diskussionen möglich sind und Themen gemeinsam erarbeitet werden können.
Zusätzlich können Sie Ihre Testskills mit Hilfe der App „IHK Lernen mobil“ überprüfen und erweitern.
Das Lernpaket für die App können Sie kostenpflichtig über folgenden Link erwerben:
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 oder
macOS 11 oder
Android 10 oder
iOS 11 oder
iPadOS 13 - Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam (dringend empfohlen)
- Internetzugang mit mind.
2 Mbps im Download und
1 Mbps im Upload
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