Beitragshöhe

Die Beiträge zu den Industrie- und Handelskammern sind öffentliche Abgaben. Beiträge stehen dabei zwischen den Steuern, die keinerlei Entgeltcharakter haben, und den Gebühren, die Gegenleistungen für besondere Verwaltungsleistungen sind. Beiträge stellen keine Gegenleistung für konkrete Leistungen dar, sondern dienen der allgemeinen Finanzierung der Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft durch ihre Zugehörigen. IHK-Beiträge sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben.
Im Durchschnitt bezahlt ein Mitgliedsunternehmen der IHK Lüneburg-Wolfsburg einen jährlichen Beitrag von 290,80 Euro, wobei gut 40 Prozent der Mitgliedsunternehmen vollständig vom Beitrag befreit sind (Stand: 2015).
Die Vollversammlung, das Entscheidungsorgan der IHK Lüneburg-Wolfsburg, beschließt jedes Jahr die Höhe der Grundbeiträge und die Höhe der Umlage. Die jährlich beschlossene Wirtschaftssatzung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Da die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet ist, ist sichergestellt, dass die Beitragsbelastung für die Mitglieder so niedrig wie möglich gehalten und mit den Beiträgen sorgfältig und sparsam umgegangen wird.