Nr. 4458508

Antrag auf Beitragsbefreiung für Existenzgründer

Existenzgründer können sich vom IHK-Beitrag befreien lassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die Befreiung ist möglich für Natürliche Personen, die
  • nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und
  • in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben und
  • nicht mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren und
  • deren Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb im jeweiligen Jahr 25.000 Euro nicht übersteigt.
Im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen können die Befreiungsregelung leider nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die UG (haftungsbeschränkt).
Für das Jahr der Betriebseröffnung und das darauf folgende Jahr gilt eine vollständige Beitragsbefreiung. Im dritten und vierten Jahr wird zwar der Grundbeitrag erhoben, aber keine Umlage.