Internationaler Güterkraftverkehr
Güter und Waren sollen schnell und kostensparend an ihren Bestimmungsort gelangen. Transportunternehmen brauchen – je nach Transportziel – unterschiedliche Genehmigungen.
Die Güterkraftverkehrserlaubnis (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr) berechtigt zu Transporten innerhalb Deutschlands. Beim ersten Mal bekommt man die Erlaubnis für fünf Jahre. Eine unbefristete Verlängerung ist möglich, wenn die Berufszugangsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nach wie vor erfüllt sind.
Die EU-Lizenz (Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr) berechtigt zum innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Transport in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein). Sie schließt somit die Güterkraftverkehrserlaubnis ein – und ist generell auf fünf Jahre befristet.
Die CEMT-Genehmigung ist ergänzend erforderlich für grenzüberschreitende Verkehre in den Staaten, die der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (European Conference of Ministers of Transport) angehören. Der CEMT-Raum besteht aus den europäischen Staaten der OECD sowie einigen ost- und südosteuropäischen Staaten. CEMT-Genehmigungen erteilt in Deutschland das Bundesamt für Güterverkehr. Ihre Gültigkeit ist befristet auf ein Jahr, in besonderen Fällen auf 30 Tage.
Bilaterale Transportgenehmigungen sind im sogenannten Drittlandsverkehr erforderlich und berechtigen in Verbindung mit der Güterkraftverkehrserlaubnis beziehungsweise der EU-Lizenz nur zu Transportfahrten zwischen Deutschland und dem betreffenden Vertragsstaat. Sie werden als Einzelfahrtgenehmigung oder Zeitgenehmigung ausgegeben und sind entsprechend der Transportrelation zu beantragen.