Schlichter*in

Einigungs- und Schlichtungsstellen sorgen für eine außergerichtliche Lösung bei Streitfällen.
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Schlichtungsverfahren im Verantwortungsbereich unserer IHK. In beiden Fällen können sich Ehrenamtliche als Beisitzer*innen engagieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist zum Beispiel die Schlichtung bei Streitigkeiten in Ausbildungsverhältnissen. Hier kommen Ehrenamtliche als Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter*innen zum Einsatz. Sie werden vom Berufsbildungsausschuss berufen. Unternehmer*innen können sich außerdem als Beisitzer*innen in der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten engagieren. Sie müssen sich dafür nur auf eine Beisitzer-Liste setzen lassen, die die IHK-Vollversammlung beschließt.