Hamburg/Bremen-Hannover (Alpha-E)

Bereits seit den 1990er-Jahren wird über eine Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur im Hinterland des Hamburger Hafens und weiterer norddeutscher Häfen (u. a. Bremen, Bremerhaven und Wilhelmshaven) diskutiert, um Deutschlands Status als erfolgreiche Exportnation auch in Zukunft zu sichern. Dabei ist die bestehende Infrastruktur in Teilen bereits überlastet und lässt kaum noch Erweiterungspotentiale für den Güterverkehr, aber auch für den Personennahverkehr zu. Dabei ist zu beachten, dass neben dem Wunsch nach einem Mehr an Personenverkehren auf der Schiene aus der Seehafenverkehrs-und Verkehrsverflechtungsprognose ein erhebliches Gütermengenwachstum für den Hafenhinterlandverkehr bis zum Jahr 2030 hervorgeht.
Nachdem ursprünglich die sogenannte “Y-Trasse” favorisiert wurde, wird seit 2015 im Wesentlichen die „Optimierte Alpha-Variante (Planfall E)“ weiterverfolgt. Im August 2016 hat das Bundeskabinett den BVWP 2030 (Planungshorizont bis zum Jahr 2030) verabschiedet. Der vom „Dialogforum Schiene Nord“ empfohlene Vorschlag für die sogenannte "Alpha-Variante E" ist im Zuge der Aufstellung des BVWP bewertet, optimiert und weiterentwickelt worden und mit der Projekt-Nr. 2-003-V03 und dem Titel „ABS/NBS Hamburg–Hannover, ABS Langwedel–Uelzen, Rotenburg–Verden–Minden/Wunstorf, Bremerhaven–Bremen–Langwedel (optimiertes Alpha-E + Bremen)“ mit der Einstufung „Vordringlicher Bedarf“ enthalten. 
Auch wenn unsere IHK Zweifel hat, ob die prognostizierten Gütermengen im Hafenhinterlandverkehr mit dem Alpha-E-Ausbau nachhaltig bewältigt werden können, begrüßt sie grundsätzlich die beabsichtigte Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur. Dazu müssen entsprechende Planungen und der Bau aber nun zügig vorangetrieben werden. Um auch nach 2030 den Herausforderungen an die Infrastruktur gewachsen zu sein, ist es außerdem notwendig, bereits heute über die Alpha-E-Variante hinaus zu denken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund viel zu langer Planungszeiträume.
Forderungen unserer IHK
  • Planungen bei den einzelnen Teilprojekten zügig aufnehmen bzw. fortführen
  • Finanzierung sichern 
  • Planfeststellungsverfahren eröffnen und rechtssichere Planfeststellungsbeschlüsse herbeiführen
  • Bau verzögerungsfrei beginnen und zügig fertigstellen 
  • In weiterführende Planungen einsteigen, um die Leistungsfähigkeit der Schieneninfrastruktur über das Jahr 2030 hinaus sicherzustellen