Anfrage zur Vorabprüfung der Firmierung und des Unternehmensgegenstandes
Zu einer Firmengründung gehört ein Handelsregister-Eintrag. Vorab sollten Sie klären, ob Sie Ihren Wunsch-Firmennamen und Unternehmensgegenstand für diesen Eintrag nutzen können. Zu prüfen ist zum Beispiel, ob der Firmenname bereits im Unternehmensregister verwendet wird oder der Name markenrechtlich geschützt ist. Wir helfen Ihnen bei der Recherche – und erstellen kostenfreie Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Sie beim Handelsregister vorlegen können.
Unsere Empfehlung: Holen Sie diese Unbedenklichkeitsbescheinigung noch vor der notariellen Beurkundung ein! So vermeiden Sie unnötige Kosten für mögliche Nachbeurkundungen.