Förderprogramme Energie
Bund und Land unterstützen mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder bei der Einführung erneuerbarer Energien.
Liquiditätszuschüsse
- Energiekostendämpfungsprogramm
Das Energiekostendämpfungsprogramm ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen für den Zeitraum Februar bis Dezember 2022 in besonders betroffenen energieintensiven Branchen.Wer kann Anträge stellen?
Grundsätzlich kann die Förderung von jedem gewerblich tätigen Unternehmen beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderung?Förderstufe1Förderstufe2Förderstufe3Wirtschafts-
brancheAnhang 1
KUEBLLAnhang
EU-KrisenrahmenEnergiebeschaffungskosten mind. 3 Prozent
des Produktionswertes des Jahres vor FörderbeginnBetriebs-
verlustNeinJaJaAnteil der förderfähigen
Kosten am
Betriebsverlust-mind. 50 Prozentmind. 50 ProzentFörderzeitraumFebruar bis September 2022
Für Kälte und Wärme zusätzlich Oktober bis Dezember 2022mtl. Förderquote
Februar bis Juni 202230 Prozent50 Prozent70 Prozentmtl. Förderquote
Juli bis September 202220 Prozent40 Prozent60 Prozentmax. Förderbetrag/Monat
für Strom und Gas250.000 Euro3.125.000 Euro
(max. 80 Prozent des
Betriebsverlustes)6.250.000 Euro
(max. 80 Prozent des
Betriebsverlustes)max. Gesamtförderung2 Mio. Euro25 Mio. Euro50 Mio. EuroWo kann die Förderung beantragt werden?
Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2023 nur elektronisch über das Online-Portal der BAFA möglich.
Investitionszuschüsse
- Bundesprogramm Dekarbonisierung in der Industrie
Das Bundesprogramm “Dekarbonisierung in der Industrie” unterstützt Projekte mit hohem Innovations- und Demonstrationscharakter in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Dabei geht es um Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind.
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen und Konsortien, wenn...- … sie am Europäischen Emissionshandelssystem (außer Energieversorger) teilnehmen und prozessbedingt Treibhausgasemissionen verursachen,
- … das antragstellende Unternehmen eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland hat und das Projekt in Deutschland umsetzt
Was wird gefördert?
Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Treibhausgasemissionen, mit dem Potenzial, Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.Wie wird gefördert?
Es gib einen Zuschuss von maximal 70 Prozent.
- Bundesprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Das Bundesförderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland.Wer kann Anträge stellen?
Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW. Folgende Module sind förderfähig:- Modul 1: Querschnittstechnologien (Elektrische Motoren, Antriebe und Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung, Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung/Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen)
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Transformationskonzepte
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt je nach Modul zwischen 30 und 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.Wo kann die Förderung beantragt werden?
Alle Information zum Programm, zur Antragstellung und den jeweiligen Förderkulissen finden Sie auf dem Internetauftritt der BAFA. - NBank-Programm Klimaschutz und Energieeffizienz
Die NBank fördert mit diesem Zuschussprogramm Projekte zur Einsparung von Energie und Emissionen.Wer kann Anträge stellen?
Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen.Was wird finanziert?- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen
- Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
- Betriebliche Energieeeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
- Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Der Mindestförderbetrag liegt bei 25.000 Euro. Antragsstichpunkte sind jährlich wiederkehrend der 1.3. und 1.9.Wo kann die Förderung beantragt werden?
Dieses Darlehen wird direkt bei der NBank beantragt. Alle Information zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der NBank.
Darlehen
- KfW-Programm nachhaltiges Wirtschaften
Die KfW fördert mit diesem Darlehensprogramm Maßnahmen in Anlehnung an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.Wer kann Anträge stellen?
Jedes wirtschaftlich tätige in- und ausländische Unternehmen.Was wird finanziert?- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologie
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrie
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Wie sind die Konditionen?
Die Zins- und Tilgungskonditionen richten sich nach der Laufzeit der Finanzierung sowie dem unternehmensindividuellen Ranking im KfW-Preisklassenmodell. Aktuell starten die Zinskonditionen bei etwa 3,21 Prozent.Wo kann die Förderung beantragt werden?
Dieses Darlehen wird über die Hausbank beantragt. Alle Information zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der KfW. - KfW-Programm Energieeffizienz in der Produktion
Die KfW fördert mit diesem Darlehensprogramm die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung.Wer kann Anträge stellen?
Jedes wirtschaftlich tätige in- und ausländische Unternehmen.Was wird finanziert?- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Wie sind die Konditionen?
Die Zins- und Tilgungskonditionen richten sich nach der Laufzeit der Finanzierung sowie dem unternehmensindividuellen Ranking im KfW-Preisklassenmodell. Aktuell starten die Zinskonditionen bei etwa 4 Prozent.Wo kann die Förderung beantragt werden?
Dieses Darlehen wird über die Hausbank beantragt. Alle Information zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der KfW. - KfW-Programm Erneuerbare Energien für Strom und Wärme
Die KfW fördert mit diesem Darlehensprogramm die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung.Wer kann Anträge stellen?
Jedes wirtschaftlich tätige in- und ausländische Unternehmen.Was wird finanziert?- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Wie sind die Konditionen?
Die Zins- und Tilgungskonditionen richten sich nach der Laufzeit der Finanzierung sowie dem unternehmensindividuellen Ranking im KfW-Preisklassenmodell. Aktuell starten die Zinskonditionen bei etwa 4 Prozent.Wo kann die Förderung beantragt werden?
Dieses Darlehen wird über die Hausbank beantragt. Alle Information zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der KfW.
Beratungszuschüsse
- Förderung von Energieaudits
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Energieaudits in Unternehmen.Wer kann Anträge stellen?
Jedes wirtschaftlich tätige kleine oder mittelständische Unternehmen.Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Erstellung von Energieverbrauchsprofil zur Ermittlung von Einsparpotenzialen.Wie hoch ist die Förderung?- Bei jährlichen Energiekosten > 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro..
- Bei jährlichen Energiekosten < 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Antragsformular (Antrag auf Förderung einer Energieberatung) der BAFA möglich. Alle Information zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der BAFA. - Förderung von energetischen Sanierungskonzepten
Die BAFA fördert Energieberatungen mit bis zu 8.000 Euro.Wer kann Anträge stellen?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland.Was wird gefördert?
Die Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten mit dem Ziel der Modernisierung (Sanierungsfahrplan) oder einer umfassende Sanierung nach dem Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes (Sanierung in einem Zug).Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung umfasst 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars und ist von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes abhängig.- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Wo können Anträge gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Antragsformular (Antrag auf Förderung einer Energieberatung) der BAFA. Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der BAFA. - Förderung von Konzepten zur Co2-Neutralität
Die BAFA unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu Treibhausgasneutralität.Wer kann Anträge stellen?
Unternehmen mit Sitz in DeutschlandWas wird gefördert?- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens
- Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
- Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 80.000 Euro je Konzept.Wo können Anträge gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Formular (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss) der BAFA. Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der BAFA. - Förderung von Contracting-Orientierungsberatungen
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Prüfung möglicher Contracting-Modelle in Unternehmen.Wer kann Anträge stellen?
Jedes wirtschaftlich tätige kleine oder mittelständische Unternehmen.Was wird gefördert?
Förderfähig sind Orientierungsberatungen zur Ermittlung geeigneter Gebäude oder -pools, die zur Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells geeignet sind.Wie hoch ist die Förderung?- Bei jährlichen Energiekosten < 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten > 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Antragsformular (Antrag auf Förderung einer Energieberatung) der BAFA möglich. Alle Information zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf dem Internetauftritt der BAFA. - Transformationsberatung Energie, Solar und Klimaschutz
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) bietet in Kooperation mit unserer IHKLW kostenfreie Transformationsberatungen im Wert von 750 Euro an. Das Angebot richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen aus Niedersachsen, deren Energiekosten höher als 10.000 Euro pro Jahr liegen. In einem etwa zweistündigen Gespräch mit Betriebsrundgang in den teilnehmenden Unternehmen bietet ein Fachexperte eine qualifizierte und unabhängige Beratung jeweils zu den Themen Energie- und Materialeffizienz, Solar oder Klimaschutz.Das Angebot der kostenlosen Transformationsberatung für Unternehmen umfasst die drei Komponenten "Impuls Klimaneutralität", Impuls Solar" und "Impuls Energie- und Materialeffizienz".
Transformationsberatung Impuls Klimaneutralität
Die Transformationsberatung Impuls Klimaneutralität unterstützt Sie bei den ersten Schritten auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität bzw. in ein Klimamanagement Ihres Unternehmens.Transformationsberatung Impuls Solar
Bei der Transformationsberatung Impuls Solar erfahren Sie, wie Sie die Sonnenenergie mit all ihren Potenzialen für Ihre Zwecke nutzen können. Berater*innen sprechen mit Ihnen über die Themen Stromeigenverbrauch und -einspeisung, Stromspeicherung sowie über die Nutzung von Solarwärme für Gebäude und Prozesse - und bei Interesse auch solare Mobilität.Transformationsberatung Impuls Energie- und Materialeffizienz
Die Transformationsberatung Impuls Energie- und Materialeffizienz schult Ihren Blick auf Effizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Zu Ihrem Vorteil: Wer weniger Ressourcen verbraucht und weniger Emissionen ausstößt, verschafft sich schließlich einen Kostenvorteil.Um eine kostenfreie Transformationsberatung buchen zu können, füllen Sie bitte die Interessenbekundung aus. Sie erhalten dort Informationen zur Transformationsberatung, erklären Ihr Interesse an einer Beratung und geben eine kurze Selbsterklärung ab, die sich auf die Förderbedingungen bezieht.Hintergrund: Unternehmen stehen durch den Green Deal der Europäischen Union vor einem umfassenden Transformationsprozess. Die Veränderungen betreffen alle Bereiche, in denen Energien und Ressourcen eingesetzt und in denen fossile durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden können. Dabei liegt der Fokus auf dem verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien, der Steigerung der Energie- und Materialeffizienz sowie dem Ziel, als Unternehmen klimaneutral zu werden. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) und die Niedersachsenallianz für Nachhaltigkeit (NAN) begleiten diesen Transformationsprozess aktiv und bieten in Kooperation mit unserer IHK gezielte Beratungsangebote an.