Bundesförderung für Energieberatung
Die geförderte Energieberatung soll wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.
Die gesamte Abwicklung (inklusive Antragsverfahren und Nachweisprüfung) erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.
Aktueller Stand vom 19. Januar 2024:
Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet. Im Zuge der Einigung ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) für die nachfolgenden Programme ab sofort wieder möglich.
Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet. Im Zuge der Einigung ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) für die nachfolgenden Programme ab sofort wieder möglich.
Modul 1: Energieaudit (DIN EN 16247)
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau (DIN V 18599)
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Eine in diesem Modul geförderte Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie.
Weitere Hinweise und Bedingungen finden Sie hier: Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.