Elektromobilität Fördermittel
Elektromobilität bietet die Perspektive einer CO2-freien Mobilität. Das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesländer haben deshalb Förderprogramme für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur aufgelegt. An diese Programme sind Auflagen geknüpft. Außerdem sind sie oft durch Förderaufrufe zeitlich befristet. Werfen Sie hier einen Blick auf ausgewählte Förderprogramme aus dem Bereich Elektromobilität für Unternehmen.
E-Fahrzeuge verursachen im laufenden Betrieb nahezu keine Emissionen und sind – bei Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom – auch CO2-neutral. Außerdem müssen sie nicht so häufig gewartet werden. Ein weiterer Vorteil: Elektrofahrzeuge sind nicht von etwaigen Fahrverboten oder Umweltzonen betroffen. Damit gewähren sie den Betrieben sowohl Planungs- als auch Investitionssicherheit. Als Imageträger können innovative, nachhaltige Fuhrparks und fest installierte Ladesäulen darüber hinaus zur Kundenbindung und zur Fachkräftegewinnung beitragen. Deshalb stellt E-Mobilität auch einen zentralen Baustein des Betrieblichen Mobilitätsmanagements dar.
Elektrofahrzeug-Kaufprämien für Unternehmen (bis 3,5 Tonnen)
Im Dezember 2022 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Hybridfahrzeuge werden damit ab 1. Januar 2023 nicht mehr gefördert.
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Der Bundeszuschuss für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro beträgt zum Beispiel 3.000 Euro. Der Bundesanteil am Umweltbonus wird in diesem Fall nur gezahlt,
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Der Bundeszuschuss für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro beträgt zum Beispiel 3.000 Euro. Der Bundesanteil am Umweltbonus wird in diesem Fall nur gezahlt,
- wenn auf der Rechnung bzw. dem Leasingvertrag folgende Angaben (exkl. Mehrwertsteuer) ausgewiesen sind:
- eindeutiger Bezug auf das förderfähige (Basis-)Fahrzeugmodell auf der Liste des BAFA,
- deutlich und nachvollziehbar ausgewiesener Herstelleranteil am Umweltbonus,
- bei Antragstellung Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für die Kundin/den Kunden
- bei Antragstellung Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste (werden gesondert ausgewiesen)
- vom Nettolistenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung) mind. 3.000 Euro (netto) abgezogen worden sind und
- der Nettolistenpreis abzgl. Nachlass auf der Rechnung nicht höher liegt als der BAFA-Listenpreis abzüglich 3.000 Euro.
Welche Fahrzeugmodelle förderfähig sind und was beim Verfahren zur Beantragung der Kaufprämie zu beachten ist, darüber informiert das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Förderaufruf Beschaffung von Elektrofahrzeugen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit der Förderrichtlinie Elektromobilität Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.
Förderaufruf gewerbliche Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen)
Behalten Sie das Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit nachhaltigen Antrieben und deren Tankinfrastruktur (bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben) sowie den zugehörigen Machbarkeitsstudien (bis zu 50 Prozent) im Blick. Der Einreichungszeitraum zum letzten Förderaufruf (29. Juni bis 24. August 2022) ist bereits abgelaufen, aber weitere Förderaufrufe sind zu erwarten.
Das Verkehrsministerium und die NOW GmbH haben außerdem eine Webseite rund um Fragen der Umstellung der Nutzfahrzeugflotten auf alternative Antriebe ins Leben gerufen: Klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Neben Informationen zum Förderprogramm gibt es unter anderem auch eine Übersicht über erhältliche Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem und Brennstoffzellenantrieb.
Förderung für gewerbliche Lastenräder
Mit dem BAFA-Förderprogramm des Umweltministeriums können gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, mit 25 Prozent der Anschaffungskosten (höchstens 2.500 Euro) gefördert werden. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 Kilogramm. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Die Förderung muss vor dem Kauf der Räder beantragt werden.