Wegweiser Cybersicherheit
In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz Ihrer Unternehmensdaten von entscheidender Bedeutung. Hier finden Sie umfassende Informationen, praktische Tipps und aktuelle Hinweise zu Maßnahmen, Verordnungen und Richtlinien, um Ihre IT-Infrastruktur sowie Ihre Geschäftsprozesse vor Bedrohungen zu schützen.
NIS-2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die IT-Sicherheitsstandards in kleinen und mittleren Unternehmen festlegt. Diese wird in Deutschland im NIS-2-Umsetzunsgesetz umgesetzt. Die Inkrafttretung ist von Oktober 2024 auf voraussichtlich Frühjahr 2025 verschoben worden. Die NIS-2-Richtlinie fordert betroffenen Unternehmen dazu auf, Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erfüllen und nimmt hinsichtlich Umsetzung und Gewährleistung der Cybersicherheit die Geschäftsleitung in die Verantwortung. Was jetzt wichtig ist, können Sie hier nachlesen: NIS-2: Was jetzt wichtig ist
Ob Ihr Unternehmen vom Gesetzentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) betroffen ist, können Sie über die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausfinden. Das Ergebnis ist nicht rechtlich bindend.
CYBERsicher Check
Mit dem CYBERsicher Check der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand können Sie schnell und einfach die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen anpacken! Ermitteln Sie mit dem praktischen Tool den Ist-Zustand Ihrer IT-Sicherheit und erhalten Sie individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Handlungsempfehlungen sowie passende Materialien aus der Datenbank.
Notfallhilfe bei einer vorliegenden Cyberattacke
Sie vermuten einen IT-Sicherheitsvorfall in Ihrem Unternehmen oder suchen Informationen zu aktuellen Cyber-Sicherheitslage? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt mit einer Übersichtsseite zu Cybervorfällen in Unternehmen und informiert sowohl zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und der Einleitung der Rettungskette als auch zu Präventionsmaßnahmen.
Jede Cyberattacke sollte bei Ihrer örtlichen Polizei angezeigt werden. Diese kann Sie zudem an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Bundesländer weiterleiten. Ihre zuständige Ansprechstelle finden Sie im Portal der Deutschen Polizei.