Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Elektrotechnik
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Industriemeister/ -innen der Fachrichtung Elektrotechnik sind befähigt, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- ein weiteres Jahr Berufspraxis und
- der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Prüfungs- termin |
Fachrichtungs- übergreifende Basis- qualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikationen |
Anmelde- frist |
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schriftlich
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schriftlich |
mündlich
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Frühjahr 2024 |
2. + 3. Mai
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15. + 16. Mai
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August 2024
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abgelaufen
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Herbst 2024 |
6. + 7.
November |
12. + 13.
November |
wird noch
bekannt gegeben |
31. Juli 2024
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Frühjahr 2025 |
29. + 30. April
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15. + 16. Mai
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wird noch
bekannt gegeben |
31. Januar 2025
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Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden für die Frühjahrsprüfung voraussichtlich 6 bis 8 Wochen, für die Herbstprüfung voraussichtlich 9 bis 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen.
Melden Sie sich jetzt online an: Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister*in in Elektrotechnik
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 300 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
- 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben
Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.