Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Weiterbildungsprofil

Mit erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung sollen im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Schutzeinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrgenommen werden können.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen,
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweist.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermin schriftlich mündlich Anmeldefrist
Herbst 2024
24. Oktober
25. Oktober
abgelaufen
Frühjahr 2025
21. März
24. März
15. Dezember 2024
Herbst 2025
15. Oktober
16. Oktober
15. Juli 2025
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden ca. 6 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 350 Euro wird mit der Einladung zur Prüfung fällig (ca. 5 bis 6 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben 

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.