Geprüfte Personalfachkaufleute

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalwesen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben der Geprüften Personalfachkaufleute haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermin Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Anmeldefrist
Herbst 2024
29. + 30. Oktober
Dezember 2024
abgelaufen
Frühjahr 2025
16. + 17. April
Mai/Juni 2025
31. Dezember 2024
Herbst 2025
29. + 30. Oktober
Dezember 2025
30. Juni 2025

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 650 Euro
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.