Prüfer*innen gesucht
Made in Germany steht für Qualität – weltweit. Diese Qualität kommt nicht von ungefähr: Dahinter steht ein ausgezeichnetes berufliches Bildungssystem mit anspruchsvollen Berufen und Fortbildungsabschlüssen, fachkundigen Ausbildern und praxisnahen Prüfungen. Den hohen Qualifikationsstandard der IHK-Abschlüsse garantieren die vielen ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer. Mit ihrem Engagement fördern sie den beruflichen Nachwuchs und sichern die Zukunft des Wirtschaftsstandorts.
Rund 2.500 Expert*innen aus Unternehmen und Lehrende an beruflichen Schulen engagieren sich ehrenamtlich in unserer IHKLW als Prüfer*innen. Pro Jahr nehmen sie 5.500 Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen ab. Als Prüfer*innen unterstützen Sie Absolvent*innen auf ihrem Karriereweg und helfen regionalen Unternehmen, Fachkräfte zu sichern.
Prüfen ist nicht nur eine wichtige, sondern auch eine reizvolle Aufgabe. Ehrenamtliches Engagement genießt hohes gesellschaftliches Ansehen. Als Prüferin bzw. Prüfer sind Sie jederzeit über aktuelle Fachentwicklungen und Trends informiert. Sie sammeln Erfahrungen und knüpfen wertvolle Kontakte, die für Ihr eigenes Unternehmen bzw. Ihren Arbeitgeber, aber auch für Sie persönlich gewinnbringend sind.
Aufgaben unserer Prüfer*innen
In unseren Prüfungsausschüssen arbeiten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte sowie Lehrende der beruflichen Bildung vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam mit den Prüfungsorganisator*innen unserer IHKLW sorgen sie für faire und rechtlich sichere Prüfungen auf Basis des Berufsbildungsgesetzes und den Prüfungsordnungen unserer IHKLW. Klingt kompliziert? Keine Sorge: Neue Prüfer*innen werden von erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingearbeitet und erhalten kostenlose Schulungen.
Als ehrenamtliche Prüfer*in
- korrigieren und bewerten Sie schriftliche Prüfungsarbeiten
- bewerten Sie Arbeitsproben, Prüfstücke, Projektarbeiten, Dokumentationen und Präsentationen
- führen Sie Prüfungsgespräche und bereiten diese vor
- erstellen Sie schriftliche oder praktische Prüfungsaufgaben
Selbstverständlich kostet die Prüfertätigkeit auch Zeit. Je nach Beruf und Ihren individuellen Möglichkeiten können Sie im Durchschnitt mit einem Aufwand von zwei bis acht Tagen pro Jahr rechnen.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnis entschädigt. Hierunter fallen etwa der Zeitaufwand für die Abnahme von Prüfungen oder die Fahrtkosten der Anreise zum Prüfungsort.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiter*innen auch bezahlt für die Prüfertätigkeit frei.
Ihr Know-how ist gefragt
Ob Sie einen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Hintergrund haben: Ihr Know-how ist gefragt! Als IHKLW organisieren wir Prüfungen für rund 150 Ausbildungsberufe sowie für berufsbegleitende Fortbildungen auf Bachelor- oder Masterniveau. Ideal wäre es, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in einem relevanten Berufsfeld arbeiten und aktiv im Berufsleben stehen – ganz gleich ob als Lehrender an einer Berufsbildenden Schule oder in der betrieblichen Praxis.
Voraussetzungen für das Prüferehrenamt
Für die Berufung in einen Prüfungsausschuss sollen unsere Prüferinnen und Prüfer die folgenden Kriterien erfüllen:
- im Prüfungsgebiet sachkundig sein, also direkt aus der Praxis kommen, in der Regel die zu prüfenden Berufe selbst als Abschluss in der Tasche haben, mit den neuesten Entwicklungen im Beruf vertraut sein sowie ein breites, vertieftes Wissen über den Beruf haben,
- eine aktuelle berufliche Tätigkeit mit wesentlichen Bezügen zum Prüfungsgebiet nachweisen, also aktuell in dem zu prüfenden Berufsfeld arbeiten,
- persönlich für die Mitwirkung im Prüfungssachgebiet geeignet sein,
- über Verantwortungsbewusstsein, Urteilsvermögen und berufspädagogische Kenntnisse verfügen,
- mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten,
- zum Zeitpunkt der Berufung die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
Hinweis:
- In der Regel bringen unsere Prüfer*innen Erfahrungen aus einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit mit und haben die Ausbildereignungsprüfung abgelegt.
- Für die Besetzung der Arbeitnehmer-Position haben Gewerkschaften/Arbeitnehmer-Vereinigungen ein Vorschlagsrecht.
- Unsere Prüfer*innen sind aufgeschlossen für die Anwendung aktueller und zukünftiger digitaler Kommunikationstechniken für die Ausübung ihres Prüferehrenamtes.
- Die Bereitschaft zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsvorgänge ist selbstverständlich.
Sachkundig ist, ...
- … wer das erforderliche berufliche Wissen und Können besitzt, um im Rahmen der Abschlussprüfung/Fortbildungsprüfung prüfen zu können.
- … wer nachweisen kann, dass die Sachkunde Bezug auf den Prüfungsgegenstand des einzelnen Ausbildungsberufes, die Ausbildungsordnung und die Prüfungsanforderungen hat (in der Regel wurde eine Ausbildung im zu prüfenden Beruf absolviert bzw. die Fortbildungsprüfung).
- … wer unmittelbaren Bezug zur beruflichen Praxis hat und wem auch neueste Entwicklungen im jeweils zu prüfenden Beruf bekannt und vertraut sind.
- … wer nicht nur fachlich geeignet ist, sondern eine breitere und tiefere Sachkunde besitzt.
Berufungsperiode
Ab September 2024 startet die neue Berufungsperiode für Prüfer*innen: Möchten auch Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und ehrenamtliches Mitglied in einem unserer Prüfungsausschüsse werden? Dann kommen Sie gern auf uns zu! Unser Bewerbungsformular finden Sie unter weitere Informationen.
Ansprechpartner für Prüfer*innen in Ausbildungsprüfungen ist Thomas Boehnke, thomas.boehnke@ihklw.de, Tel. 04131 742-157Ansprechpartnerin für Prüfer*innen in Fortbildungsprüfungen ist Nele Uhl, nele.uhl@ihklw.de, Tel. 04131 742-164
Paritätische Besetzung eines Prüfungsausschusses
Unsere Prüfungsausschüsse werden grundsätzlich mit drei ordentlichen Mitgliedern (Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Lehrervertreter*in) besetzt, sowie drei stellvertretenden Mitgliedern (ebenfalls Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Lehrervertreter*in).
Die Gewerkschaft hat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Arbeitnehmervertreter*innen. Sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, wenden Sie sich gern an Ihre Gewerkschaft, wenn Sie von dieser als Prüferin bzw. Prüfer vorgeschlagen werden möchten. Berufsschullehrende werden im Einvernehmen mit den Berufsschulen als Prüfer*in berufen.
Freistellung für das Prüferehrenamt
Nach §40 (6a) BBiG sind Prüfende seitens ihres Arbeitgebers freizustellen, wenn
- es zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist
- wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf, um sich mit diesem über die Freistellung auszutauschen.
Prüferentschädigung
Mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement als Prüfer*in sichern Sie die Qualität von Ausbildung und Beschäftigung in Ihrer Branche und Ihrem Berufsfeld. Ruhm und Ehre sind Ihnen also sicher, doch wir legen noch etwas drauf:
- Qualifizierung durch kostenlose Prüferschulungen
- Aufwandsentschädigungen für den Einsatz bei Prüfungen und für Auslagen wie Fahrtkosten und Porto
- Neue Impulse durch den Austausch mit anderen Prüfer*innen
- Vergünstigungen auf unser IHKLW-Seminarangebot